Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrPflAPrV)
v. 10.11.2003, d.h. erste entsprechende Examen ab 2007:
Inkrafttreten:
Nach langjährigen Diskussionen, trat das neue Krankenpflegegesetz vom
16. Juli 2003 mit der zugehörigen neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrPflAPrV) v. 10.11.2003 am 01. Januar 2004 in Kraft.

Änderungen:
Neben der neuen Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger",
"Gesundheits- und Krankenpflegerin"
sowie "Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger"
und "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin",
brachte das Gesetz eine Vielzahl von Neuerungen und veränderte die
Ausbildungsziele und -inhalte.
Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrPflAPrV) v. 10.11.2003 stellen wir hier zum Öffnen oder Download im PDF-Format (ca. 120 KB) bereit.
Bedeutung für die Prüfung:
Grundsätzlich ändern sich demnach die Prüfungsverhältnisse somit für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 31.12.2003 und nach der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft traten, 3 Jahre später, also ab 01.01.2007. Die genauen Neuerungen sind der oben zum Download angebotenen Verordnung zu entnehmen.
 
Die hier angebotenen Prüfungsfragen und -aufgaben sind eine ideale Ergänzung zur Wissenstandsabfrage sowie zum Training und Lernen.

Insbesonderer Schwerpunkt wird zukünftig auf die Aufgaben einer
prozessorientierten Pflege einschließlich der Dokumentation und Übergabe
gelegt werden.
In einem Prüfungsgespräch hat der Prüfling sein Pflegehandeln zu erläutern
und zu begründen, sowie die Prüfungssituation zu reflektieren.
Dabei hat er nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die während der Ausbildung erworbenen Kompetenzen in der beruflichen Praxis anzuwenden.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir an dieser Stelle unseren
Virtuellen Pflegeplanungstrainer ab 2007
als ein Hilfsmittel, zur Erreichnung dieses Zieles.
Für weiterführende Informationen können wir Ihnen auch das Buch
"Krankenpflegegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege - Kommentar für die Praxis"
empfehlen.

Ausserdem haben die jeweiligen Bundesländer (Gesundheitsministerien) Ausbildungsrichtlinien bzw. Rahmenpläne für staatlich anerkannte Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen mit Beginn der Ausbildung ab 2004 veröffentlicht, z.b. NRW(ca. 0,5 MB) oder Hessen (ca. 3,3 MB).
(Ausbildungsrichtlinien bzw. Rahmenpläne anderer Bundesländer sind beim entsprechenden Ministerium oder sollten in euren Krankenpflegeschulen erhältlich sein.

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr und unter Ausschluss jeder Haftung!